Bachelor HF/NF/2F – Was muss ich beachten, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitze aber meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben habe?
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Deutsche StaatsbürgerInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen sich ihren Abschluss vor der Bewerbung anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Universität. Falls deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, müssen Sie bei der Bewerbung sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Genauere Informationen dazu finden Sie ebenda.