Difference between revisions of "Master – Ich habe mein Bachelorstudium zur Bewerbungsfrist für den Master noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben? Bis wann müssen die Bachelor-Abschlussdokumente vorliegen?"
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− | Im Zulassungsantrag für den Studiengang M.A. Politikwissenschaft lässt sich angeben, dass das Studium noch nicht abgeschlossen ist. Erforderlich ist für die Bewerbung mindestens eine Bestätigung über die Anmeldung der Bachelorarbeit. Das Bachelor-Abschlusszeugnis ist spätestens bei der Einschreibung vorzulegen. | + | Im Zulassungsantrag für den Studiengang M.A. Politikwissenschaft lässt sich angeben, dass das Studium noch nicht abgeschlossen ist. Erforderlich ist für die Bewerbung mindestens eine Bestätigung über die Anmeldung der Bachelorarbeit. Das Bachelor-Abschlusszeugnis ist spätestens bei der Einschreibung vorzulegen. |
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Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem [http://portal.uni-freiburg.de/politik/medien/pdf/studium/formular-zulassungsantrag-2015-1.pdf Zulassungsantrag]. | Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem [http://portal.uni-freiburg.de/politik/medien/pdf/studium/formular-zulassungsantrag-2015-1.pdf Zulassungsantrag]. | ||
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Revision as of 11:13, 5 December 2016
Im Zulassungsantrag für den Studiengang M.A. Politikwissenschaft lässt sich angeben, dass das Studium noch nicht abgeschlossen ist. Erforderlich ist für die Bewerbung mindestens eine Bestätigung über die Anmeldung der Bachelorarbeit. Das Bachelor-Abschlusszeugnis ist spätestens bei der Einschreibung vorzulegen.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Zulassungsantrag.