Angewandte Politikwissenschaft/ Kann das Studium unterbrochen werden?
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Studierende können ihr Studium in Fällen, die in der Studienordnung vorgesehen sind ausnahmsweise vorübergehend unterbrechen. Dies muss mit den Programmverantwortlichen besprochen werden. Die vorübergehende Studienunterbrechung verpflichtet den Studierenden nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe, die Zahlung der Mobilitätsbeihilfe wird aber für den Unterbrechungszeitraum ausgesetzt. Für die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Formular zur Meldung einer Studienunterbrechung auszufüllen.