Difference between revisions of "Angewandte Politikwissenschaft/ Kann das Studium unterbrochen werden?"
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Revision as of 09:20, 25 September 2020
Studierende können ihr Studium in Fällen, die in der Studienordnung vorgesehen sind ausnahmsweise vorübergehend unterbrechen. Die Unterbrechnung wird je nach Sprachgebrauch "Année de césure", "sabbatical", "Freisemester" oder "Beurlaubung" genannte. Sie muss mit den Programmverantwortlichen abgesprochen werden. Die vorübergehende Studienunterbrechung verpflichtet den Studierenden nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe, die Zahlung der Mobilitätsbeihilfe wird aber für den Unterbrechungszeitraum ggf. ausgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Sie Sich trotz "Année de césure" bei der Universität und bei der Deutsch-Französische Hochschule (DFH) rückmelden müssen. Die Beurlaubung müssen Sie zudem bei der Albert-Ludwigs-Universität mit einem Formular beantragen. Das ist vor allem wegen der Krankenversicherung wichtig. Die Meldung bei der DFH übernehmen wir für sie.